Adresse Untersuchungsort:
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Schubertstr. 60 (Haus 13)
35392 Gießen
Tel.: +49 (0)641 4800 555
Fax: +49 (0)641 4800 5900
E-Mail:
VetAbt@lhl.hessen.de
Was wird transportiert?
Es werden Tierkörper von verendeten oder getöteten Rindern*, Schweinen*, Schafen*, Ziegen* und anderen Tieren (Pferde oder Gehegewild) ab einem Gewicht von 20 Kilogramm (kg) zur diagnostischen Sektion in den LHL, Standort Gießen, transportiert. Kleine Tierkörper (< 20 kg) wie Ferkel, Geflügel etc. können wie bisher an den Standorten des LHL (Kassel Druseltalstrasse, Wiesbaden Glarusstraße) eingeliefert werden. Diese werden dann mit einem LHL-inter-nen Probentransport zum Standort Gießen, ebenfalls für den Landwirt kostenfrei, verbracht.
Durch wen und wie wird transportiert?
Der Transport erfolgt durch die Firma SecAnim Südwest GmbH. Es stehen speziell für diese Zwecke aus-gestattete Fahrzeuge zur Verfügung. Die Abholung der Tierkörper erfolgt am gleichen oder spätestens am darauffolgenden Werktag montags bis donnerstags in der Zeit von 07:00 bis 12:00 Uhr sowie freitags bzw. an einem Tag vor einem Feiertag in der Zeit von 07:00 bis 10:00 Uhr.
Zur Beachtung:
An Wochenenden und an Feiertagen erfolgt der Transport nur auf amtstierärztliche Anordnung der Sektion. Tierkörper im Zustand deutlicher und weiter fortgeschrittener Verwesung sind nicht zur Untersuchung geeignet und müssen auf dem üblichen Weg der Tierkörperbeseitigung zugeführt werden. Achten Sie daher bitte darauf, dass Tierkörper bis zur Abholung vor Sonneneinstrahlung geschützt und kühl gelagert, sowie frisch tote Tiere nicht mit Plastikfolie abgedeckt werden sollen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass Tiere bei Ankunft im LHL in erkennbar fortgeschrittenem Fäulniszustand nicht abgeladen, sondern direkt durch die Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) entsorgt werden.
Wer kann den Transport anfordern?
Der Transport kann durch den Tierhalter selbst, durch den betreuenden Hoftierarzt oder durch die zuständige Veterinärbehörde direkt bei der Firma SecAnim Südwest GmbH unter folgender Rufnummer angefordert werden:
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Tel.: +49 (0)6256 8520
Fax: +49 (0)6256 1688
Da die pathologisch-anatomische Untersuchung möglichst am Tag der Abholung erfolgen soll, wird darum gebeten, den Transportbedarf so früh wie möglich bei der Firma SecAnim Südwest GmbH anzumelden. Wer trägt die Transportkosten? Sämtliche Kosten des Transports werden über die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK) mit dem Land Hessen und den Kommunen abgerechnet. Dem Tierhalter entstehen keine Kosten.
Was ist zwingend zu beachten?
Dem Fahrer sind bei Abholung der Tierkörper der vom Hoftierarzt ausgefüllte Untersuchungsauftrag inkl. des vom Tierhalter unterschriebenen Antrags auf Beihilfen der HTSK und bei Rindern der Rinderpass - verschmutzungssicher verpackt - mitzugeben. Neben einem guten Erhaltungszustand des Tierkörpers sind vollständige Angaben auf dem Untersuchungsantrag (Krankheitserscheinungen, Vorbehandlung, Impfungen etc.) eine wesentliche Voraussetzung für die Auswahl des Untersuchungsspektrums im LHL und damit für eine hohe Qualität der Untersuchungsergebnisse. Entsprechend gilt: Ohne Untersuchungsauftrag keine Untersuchung. Der vom Tierhalter unterschriebene Antrag auf Beihilfen der HTSK wird für die Teilerstattung der Untersuchungskosten im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes für privat veranlasste Sektionen (mit * gekennzeichnete Tierarten, s. o.) benötigt. Liegt dieser bei Eingang des Tierkörpers nicht vor, muss der Tierhalter damit rechnen, die kompletten Untersuchungskosten tragen zu müssen