Eine junge Laborantin zeigt ihrem Ausbilder das Ergebnis ihres Versuches in einem Reagenzglas

Ausbildung zu staatlich geprüften Lebensmittelchemikern (m/w/d) im Hessischen Landeslabor

Das berufspraktische Jahr für angehende staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker in Hessen vertieft Fachkenntnisse, vermittelt Untersuchungstechniken sowie die lebensmittelrechtliche Bewertungspraxis und endet mit der Staatsprüfung.

Der Ausbildungsgang von staatlich geprüften Lebensmittelchemikern und Lebensmittelchemikerinnen, deren Abschluss eine Grundvoraussetzung für die Durchführung von leitenden Tätigkeiten in den Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung darstellt, wird durch die hessische Lebensmittelchemiker-Verordnung (APOLMChem) geregelt.

Nach dem Studium der Lebensmittelchemie und einem erfolgreichen Masterabschluss kann sich der akademische Nachwuchs auf einen Platz für das berufspraktische Jahr in den Untersuchungseinrichtungen der Länder bewerben. Ein berufspraktisches Jahr dient der Vertiefung der im Studium erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Qualifizierung erfolgt in Hessen in den Fachlaboratorien des LHL und beinhaltet neben der Vermittlung der Warenkunde und besonderen Untersuchungstechniken auch die lebensmittelrechtliche Beurteilungspraxis.

Zusätzlich erfolgen entsprechende Seminare und Übungen zu ausgewählten Themen der vielfältigen Aufgaben von Lebensmittelchemikern und Lebensmittelchemikerinnen in der amtlichen Überwachung. Nach der APOLMChem kann auf Antrag ein Teil des Praktischen Jahres (bis zu fünf Monate) in anderen Institutionen, wie Handelslaboratorien oder der Lebensmittelwirtschaft erfolgen. Ferner besteht die Möglichkeit eines mehrwöchigen Praktikums im Bereich der Vollzugsbehörden für die Lebensmittelüberwachung.

Das praktische Jahr endet mit einer ca. zweiwöchigen Staatsprüfung, in der die Kandidaten Prüfungsaufgaben aus unterschiedlichen Bereichen (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika) in Form von Klausuren absolvieren müssen. Den Abschluss bildet eine mündliche Prüfung durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Die Prüfung findet für alle Kandidaten zur Zeit am Standort Kassel Druseltalstraße statt.

Blick in den Prüfungsraum mit den aufgestellten Tischen und Computerequipment
Abb. 1: Das IT-Fachgebiet des LHL stellt für die Prüfung Computer-Arbeitsplätze zu Verfügung.

Arbeitsplätze bereitzustellen, die die Anforderungen an eine solche Prüfung erfüllen, benötigt entsprechend große Räumlichkeiten. Das IT-Fachgebiet des LHL stellt für die Prüfung eigens dafür vorbereitete Computer-Arbeitsplätze zu Verfügung (siehe Abb. 1). Neben der Ausstattung mit Office-Programmen und den Rechtstexten zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung ist hier ein eigenes Netzwerk mit sicherer Infrastruktur installiert.

Die einzelnen Prüfungsaufgaben werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LHL für die bereits erwähnten Bereiche Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Kosmetika formuliert. Die Betreuung der Prüfung einschließlich der finalen Korrektur der Prüfungsaufgaben liegt ebenfalls in der Verantwortung der beteiligten LHL-Wissenschaftlern.

Aktuell können 20 Plätze für die berufspraktische Ausbildung durch den LHL zur Verfügung gestellt werden. Die Basis der berufsnahen Ausbildung, ist den Teilnehmerinnen und Teilnehmer praxisnahe Einblicke in die tägliche Arbeit zu geben. Neben der Vermittlung von Kenntnissen im Labor wurde die Ausbildung zur Gewährleistung der Ausbildungsziele erfolgreich durch digitale Lernformate ergänzt.

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