Tiergesundheitsdienste (TGD)

Sie möchten den TGD in Anspruch nehmen?

•    Auswahl des TGD´s
•    Ausfüllen eines Antragsformulares 
•    Beschreibung des Bestandsproblems
•    Unterschrift durch den Hoftierarzt erforderlich
•    Einreichung des Antrages bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK)
•    Bei Genehmigung informiert die HTSK den zuständigen TGD-Tierarzt
•    TGD-Tierarzt nimmt mit Hoftierarzt und dem Betrieb Kontakt auf


Der Fischseuchenbekämpfungsdienst (FSBD) kann direkt beauftragt werden.

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