Sie möchten den TGD in Anspruch nehmen?
• Auswahl des TGD´s
• Ausfüllen eines Antragsformulares
• Beschreibung des Bestandsproblems
• Unterschrift durch den Hoftierarzt erforderlich
• Einreichung des Antrages bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK)
• Bei Genehmigung informiert die HTSK den zuständigen TGD-Tierarzt
• TGD-Tierarzt nimmt mit Hoftierarzt und dem Betrieb Kontakt auf
Der Fischseuchenbekämpfungsdienst (FSBD) kann direkt beauftragt werden.