Zweites und drittes Jahr
- Die für das erste Jahr aufgeführten Bedingungen müssen weiterhin eingehalten werden
- Die jährliche Betriebskontrolle muss beantragt und durchgeführt werden. Es wird jeweils wieder eine befristete Bescheinigung über die Teilnahme am Anerkennungsverfahren ausgestellt.
Viertes Jahr
- Der Betrieb erhält auf Antrag vom Veterinäramt die Bescheinigung über die Anerkennung als Betrieb mit „kontrolliertem Risiko“ für klassische Scrapie.
- Das Veterinäramt veranlasst die Veröffentlichung der Anerkennung
Das weitere Vorgehen hängt von der Entscheidung des Haltungsbetriebs ab, ob der Status „kontrolliertes Risiko“ für klassische Scrapie beibehalten werden soll oder eine Anerkennung als Betrieb mit „vernachlässigbarem Risiko“ für Scrapie angestrebt wird.
Beibehalten des Status „kontrolliertes Risiko“ für klassische Scrapie
- Es wird weiterhin verfahren, wie unter dem zweiten und dritten Jahr beschrieben.
Anstreben des Status „vernachlässigbares Risiko“ für klassische Scrapie
Viertes bis siebtes Jahr:
- Antrag für die Aufnahme in das Anerkennungsverfahren als Haltungsbetrieb mit „vernachlässigbarem Risiko“ für klassische Scrapie an das örtlich zuständige Veterinäramt stellen
- Ein Vertreter / eine Vertreterin des Veterinäramts oder ein Tierarzt / eine Tierärztin des Tiergesundheitsdienstes Hessen wird Ihren Betrieb aufsuchen und kontrollieren. Sofern alle vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie eine zeitlich befristete Bescheinigung über die Teilnahme am Anerkennungsverfahren als Betrieb mit „vernachlässigbarem Risiko“ für klassische Scrapie.
- Sie müssen die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 Anhang VIII Kapitel A Teil A Nr. 1.2 erfüllen.