Eine Mensch weist einen angebotenen Briefumschlag mit ausgestreckten Händen zurück

Korruptionsprävention im LHL

Korruption leitet sich vom lateinischen Wort „corruptio“ ab und bedeutet Bestechlichkeit, Verderbtheit, Sittenverfall. Sie kann allgemein als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil bezeichnet werden. Korruption ist kein Kavalierdelikt und führt direkt in die Strafbarkeit.

In Anlehnung an die durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport veröffentlichten Regelungen zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung hat der LHL eine Antikorruptionsstelle eingerichtet. Die Ansprechpersonen sind unmittelbar der Betriebsleitung zugeordnet. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Beratung und Unterstützung von Beschäftigten sowie der Betriebsleitung.

Sowohl die Beschäftigten des LHL als auch die Bürgerinnen und Bürger können sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens im Tätigkeitsbereich des LHL an die Ansprechpersonen für Korruptionsprävention wenden. Der Kontakt kann per E-Mail, schriftlich mittels als „vertraulich“ gekennzeichneten Briefs oder auch in einem vereinbarten persönlichen Gespräch in der Dienststelle aufgenommen werden.

Die Ansprechpersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt auch für die Identität der bzw. des Informierenden. Informationen über persönliche Verhältnisse von Beschäftigten dürfen die Ansprechpersonen nur an die Betriebsleitung und an die Personalverwaltung weitergeben. Sie sind nicht an den Dienstweg gebunden, weisungsunabhängig und haben ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Betriebsleitung. Alle personenbezogenen Daten werden besonders sorgfältig nach den Grundsätzen der Personalaktenführung behandelt (Nr. 3.5 der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen). Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den Strafverfolgungsorganen des Staates (Gerichte, Staatsanwaltschaften).

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