Person mit blauen Handschuhen pipetiert in ein Mikroreaktionsgefäß

Besondere Aufgabenschwerpunkte

Molekularbiologische Untersuchungen, etwa auf gentechnisch veränderte Organismen oder Vitaminbestimmungen, bei denen überprüft wird, ob die auf den Lebensmittelverpackungen deklarierten mit den analytisch ermittelten Vitamingehalten übereinstimmen und ob die rechtlich vorgeschriebenen Mindest- und Höchstgehalte eingehalten werden, zählen zu den besonderen Aufgabenschwerpunkten.

Molekularbiologische Untersuchungen einschließlich gentechnisch veränderter Organismen

Molekularbiologische Methoden beruhen auf der Untersuchung der Erbsubstanz von Organismen (DNA oder RNA). Diese modernen Untersuchungsverfahren sind in vielen Bereichen einsetzbar.

Eine Anwendungsmöglichkeit im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes stellt die Allergendiagnostik dar. Bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse, die beim Verbraucher Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können (z.B. glutenhaltige Getreide, Milch, Erdnüsse, Sellerie), müssen gemäß geltenden Rechtsvorschriften auf der Verpackung und auch beim losen Verkauf von Lebensmitteln deklariert werden. Da oftmals bereits sehr geringe Mengen eines Stoffes zu gesundheitlichen Beschwerden bei Allergikern führen können, kommen neben serologischen Methoden auch die sehr sensitiven molekularbiologischen Nachweismethoden zum Einsatz.

Welche Tierarten in einem Lebensmittel verarbeitet wurden, lässt sich ebenfalls über ihre DNA feststellen. So wird beispielsweise die Fleischfüllung von Fertiggerichten wie Lasagne darauf untersucht, ob (nur) das deklarierte Rindfleisch oder vielleicht doch Pferdefleisch verwendet wurde.

Die Untersuchung auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hat bei der Untersuchung pflanzlicher Lebensmittel einen hohen Stellenwert, da die Verbraucher GVO-Lebensmittel ablehnend gegenüberstehen.

Im Welthandel spielen insbesondere gentechnisch veränderte Pflanzen wie Soja, Raps und Mais, die als Lebensmittel oder Futtermittel verwendet werden, eine große Rolle.

In der EU sind jedoch nur bestimmte GVO zugelassen. Lebensmittel, die aus GVO bestehen, diese enthalten oder daraus hergestellt werden, müssen mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet werden. Ausgenommen sind zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen von max. 0,9 Prozent.

In Deutschland finden sich im Handel nur sehr wenige Produkte, die einen Hinweis auf GVO tragen, dabei handelt es sich meist um Importware. Im Labor werden sowohl die pflanzlichen Erzeugnisse, als auch die aus diesen hergestellten Lebensmittel, wie Reisnudeln oder maishaltige Knabberartikel, untersucht.

Vitaminbestimmung

Vitamine sind Substanzen, die für lebenswichtige Funktionen im Körper benötigt werden, jedoch vom Organismus nicht oder nur in unzureichender Menge gebildet und daher mit der Nahrung aufgenommen werden müssen.

Manche Lebensmittel enthalten von Natur aus bestimmte Vitamine und dienen somit als Vitaminquelle, anderen Lebensmitteln werden sie jedoch gezielt zugesetzt, wie z.B. zu Säuglings- und Kleinkindernahrung sowie Nahrungsergänzungsmitteln.

Im Labor wird überprüft, ob die deklarierten mit den analytisch ermittelten Gehalten übereinstimmen und ob die rechtlich vorgeschriebenen Mindest- und Höchstgehalte eingehalten werden.

Lebensmittelbestrahlung

Die Behandlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen dient in erster Linie der Haltbarkeitsverlängerung durch Abtötung von Mikroorganismen. Sie kann auch die vorzeitige Reifung, Sprossung oder Keimung von pflanzlichen Lebensmitteln wie z.B. Kartoffeln verhindern. Zugelassen ist diese Behandlung in Deutschland nur für getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze, da diese häufig stark keimbelastet sind.

In anderen EU-Mitgliedstaaten ist sie für weitere Lebensmittel wie z.B. Garnelen zugelassen. Alle Lebensmittel, die bestrahlt worden sind oder bestrahlte Bestandteile enthalten, müssen entsprechend gekennzeichnet werden.

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