Verschiedene Glas-und Plastikflaschen ohne Etikett mit Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser

Natürliches Mineralwasser ist laut Mineral- und Tafelwasserverordnung ein vor Verunreinigungen geschütztes, unterirdisches Wasservorkommen, das von ursprünglicher Reinheit und charakteristischer Zusammensetzung gekennzeichnet ist. Es darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es den amtlichen Anerkennungs- und Nutzungsgenehmigungsverfahren entspricht.

Der Hersteller muss hierzu einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen und es wird unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landeslabor geprüft und beurteilt, ob dem Antrag entsprechend stattgegeben und somit eine Abfüllung und ein Inverkehrbringen als natürliches Mineralwasser befürwortet werden kann. Der Anerkennungsantrag umfasst eine Vielzahl von Punkten wie etwa Angaben zur geologischen und hydrogeologischen Situation sowie zur sensorischen, mikrobiologischen und chemischen Beschaffenheit des Wassers.

Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Neben den Anerkennungs- und Nutzungsgenehmigungsverfahren befassen wir uns insbesondere bei bereits amtlich anerkannten und im Verkehr befindlichen natürlichen Mineralwässern damit, ob deren ursprüngliche Reinheit und charakteristische Mineralisation (Analysenauszug) im Rahmen natürlicher Schwankungen weiterhin gegeben ist.

Hierzu prüfen wir beispielsweise auf Oberflächenverunreinigungen wie Süßstoffe, Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, Weichmacher und perfluorierte Verbindungen. Geprüft wird auch die Einhaltung von Grenzwerten zur mikrobiologischen Beschaffenheit und Höchstgehalten in Bezug auf gesundheitlich bedenkliche Schwermetalle wie etwa Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Nickel und Uran, aber auch im Hinblick auf gesundheitlich relevante Anionen wie Nitrit, Nitrat und Fluorid insbesondere bei zur Zubereitung von Babynahrung ausgelobten Mineralwässern.

Bei Quell- und Tafelwasser gelten neben den mikrobiologischen Anforderungen der Mineral- und Tafelwasserverordnung die in der Trinkwasserverordnung geregelten Grenzwerte zu chemischen Parametern.

Des weiteren werden lose entnommene Eiswürfelproben aus der Gastronomie auf deren Hygienestatus untersucht. Immer wieder festgestellte mikrobiologische Auffälligkeiten deuten auf Hygienemängel hin, was in der Regel behördliche Maßnahmen im Hinblick auf eine intensive Reinigung und Desinfektion der Eiswürfelbereiter zur Folge hat.

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