Ein Kuh schaut frontal ins Bild

Blauzungenkrankheit in Deutschland und Hessen 2006 bis 2022

Bekannt war die Viruserkrankung seit den 1990er Jahren nur aus dem Süden Europas, wo verschiedene Serotypen endemisch vorkommen. Dies änderte sich Mitte der 2000er Jahre.

Erste Epidemie, 2006-2009

Das erste Auftreten der Blauzungenkrankheit in Mitteleuropa (Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Niederlande) wurde zwischen Sommer 2006 und Herbst 2009 registriert. Insgesamt waren mehrere Ausbrüche der Blauzungenkrankheit, v.a. des Serotyps 8, zu verzeichnen Nach Abklingen der mitteleuropäischen Epidemie wurden in den betroffenen Ländern Monitoring-Untersuchungen bei empfänglichen Tieren eingeführt, um die BT-Freiheit laufend zu kontrollieren und im Falle eines erneuten Auftretens der Seuche schnell reagieren zu können. Diese jährlichen Untersuchungen sind gemäß einem Stichprobenplan auch seit 2010 in Hessen erforderlich.

Zweite Epidemie, in Deutschland ab 2018

Im Rahmen solcher Monitoring-Untersuchungen wurde am 12. Dezember 2018 in einem Rinderhaltungsbetrieb im Kreis Rastatt (Baden-Württemberg) ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV, Blue-Tongue-Virus) vom Serotyp 8 amtlich festgestellt. Damit ist diese anzeigepflichtige Tierseuche erstmals seit 2009 wieder in Deutschland aufgetreten. Angekündigt hatte sich das Eintragsrisiko bereits einige Jahre zuvor, ab Ende 2015, als unerwartet BTV-8 erneut auf dem französischen Festland nachgewiesen wurde, sich in der Folgezeit rasant im ganzen Land verbreitete und auch Ausbrüche in der Schweiz und Belgien verursachte. In Deutschland kam es vor Allem im Laufe des Jahres 2019 in Baden-Württemberg sowie auch in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zu Ausbruchsnachweisen mit einem Schwerpunkt in der ersten Jahreshälfte. Insgesamt wurden 59 Fälle gemeldet (Abb. 1), davon 56 bis einschließlich Mai 2019. Die überwiegende Zahl dieser Fälle betraf Nachweise bei Kälbern, die im Rahmen von Verkaufsuntersuchungen auf BTV untersucht werden mussten. D.h. es bestand bei den meisten untersuchten Tieren kein akuter Verdacht auf eine Infektion und auch keine klinische Erkrankung. Die bislang letzten Virusnachweise bislang (Stand Dezember 2021) wurden im Oktober 2020 und Februar 2021 gemeldet. Einer der Fälle aus Oktober stammte dabei aus dem Saarland. Die übrigen beiden Fälle traten in Rheinland-Pfalz auf.

Lokalisation der BTV-8 Ausbrüche in Deutschland zwischen 2018 und 2021
Abb. 1: Lokalisation der BTV-8 Ausbrüche in Deutschland zwischen 2018 und 2021. Quelle:TSN - Tierseuchen-Nachrichtensystem - Institut für Epidemiologie / Friedrich-Loeffler-Institut

Als Reaktion auf die Virusnachweise wurden ab Ende 2018 Restriktionsgebiete auf Basis der Durchführungs-Verordnung zur Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit (VO1266/2007) eingerichtet. Dabei müssen um einzelne Ausbruchsbetriebe Sperrgebiete mit dem Radius von mindestens 150 km eingerichtet werden, welche mindestens 2 Jahre ab dem Ausbruchsdatum aufrecht zu erhalten sind. Dadurch wurden zu Beginn der jüngsten BTV-Epidemie die drei von Ausbrüchen betroffenen Bundesländer vollständig zu Restriktionsgebieten erklärt. Zusätzlich waren mehr als die Hälfte der Fläche von Hessen, sowie Teile von Nordrhein-Westfalen und Bayern ebenfalls von den Regelungen betroffen (s.a. Abb. 2).

BTV-Sperrgebiete in Hessen, NRW und Bayern in der Ausdehnung während 2019 und 2020
Abb. 2.: BTV-Sperrgebiete in Hessen, NRW und Bayern in der Ausdehnung während 2019 und 2020. Quelle:TSN - Tierseuchen-Nachrichtensystem - Institut für Epidemiologie / Friedrich-Loeffler-Institut

Mit der Einrichtung derartiger Restriktionsgebiete sind strikte Handelseinschränkungen für empfängliche Nutztiere (v.a. Rinder, Schafe, Ziegen) verbunden, um die Verbreitung des Erregers möglichst zu begrenzen. Die Verbringung von Tieren aus den Restriktionsgebieten wurde daher untersagt, sofern die Tiere nicht geimpft und/oder vor dem Transport auf Vorhandensein des BT-Virus-Genoms untersucht wurden. Für Schlachttiere galten Ausnahmen. Zu Beginn wurden für den Transport von Tieren innerhalb Deutschlands sowie für die Verbringung in die Niederlande, nach Spanien und nach Italien erleichterte Regelungen getroffen, um den innereuropäischen Kälberhandel aufrecht zu erhalten.

Mit der Aufhebung dieser Erleichterungen für den innerdeutschen Transport ab Mitte Mai 2019, blieben dann als Voraussetzung für Verkaufs-/Zuchttiere und Kälber nur noch die in VO1266/2007 vorgesehenen Optionen bestehen. Dies bedeutete, dass zu transportierende Tiere selbst geimpft sein mussten oder – im Fall von Kälbern < 90 Tagen Alter – eine Impfung des Muttertiers nachgewiesen werden musste. Theoretisch war auch der Nachweis eines Genesenen-Status anwendbar (positiver Antikörper-Nachweis innerhalb bestimmter Frist vor dem Transport bei ungeimpften Tieren, ggf. verbunden mit einem negativen Virusnachweis). Für Transporte in die Niederlande, nach Italien und Spanien galten weiterhin bilaterale Absprachen.

Die als Voraussetzung für die Verbringung notwendigen Transportuntersuchungen auf BTV, v.a. mittels PCR (Polymerase-Kettenreaktion), wurden für Hessen zentral am Hessischen Landeslabor in Gießen durchgeführt. Im Laufe des Jahrs 2019 wurden dabei mehr als 20 000 Proben untersucht. Der Hauptteil davon entfiel auf Kälberproben, welche für den Verkauf und Export untersucht werden mussten. In 2020 waren es über das gesamte Jahr noch etwas mehr als 10 000 Proben. Der Rückgang stand mutmaßlich in Zusammenhang mit der vermehrten Impfung von Rindern gegen den Erreger, sodass die Untersuchungspflicht für einen Teil der zu transportierenden Tiere entfiel.

Regelungen ab April 2021

Die oben genannten Vorgaben galten letztendlich bis zum April 2021 und wurden vom Inkrafttreten des europäischen Tiergesundheitsrechtsakts abgelöst. Neue Rechtsgrundlage bildet seitdem die Delegierte Verordnung (EU) 2020/689.

Insbesondere alle bis dahin gültigen bilateralen Abkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten verloren damit ihre Gültigkeit. Es wurden jedoch von mehreren Ländern Ausnahmeregelungen erlassen, die nun nicht mehr bilateral ausgelegt waren, sondern allen Mitgliedsstaaten offenstanden und auch weiterhin Gültigkeit haben (Stand November 2022). Entsprechende Regelungen wurden bekannt gegeben von den Niederlanden, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien und Portugal. Weitere Informationen dazu finden sich auf diesen WebangebotenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Geltende Regelungen, für Tiere, die aus BTV-Sperrgebieten nach Hessen eingeführt werden sollen, finden sich hier Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Als erfreulicher Nebeneffekt konnte im Zuge der Umstellung auf das EU-Tiergesundheitsrecht ein großer Teil der bis dahin bestehenden deutschen Sperrgebiete aufgehoben werden. Auf diese Weise konnten im Juni 2021 mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 große Teile Hessens zu BTV-freien Gebieten erklärt werden (s. Karte Abb. 3), was den Tierhandel aus diesen Gebieten wieder enorm vereinfacht hat. Für diejenigen Gebiete, welche weiterhin Sperrgebiet-Status besaßen, musste 2021 jedoch ein spezielles Tilgungsprogramm ins Leben gerufen werden, um den Freiheitsstatus wieder erlangen zu können.

Die Karte zeigt  drei unnterschiedliche Sperrgebiete in Hessen. Ost- bis Nordhessen 2018.bis 2021 nicht betroffen, Mittelhessen mit aufgehobenen Sperrgebieten 2021 und Süd- bis Westhessen mit 2021 weiterbestehenden Sperrgebieten
Abb 3: Karte der BTV-Sperrgebiete in Hessen Weiß: Gebiete die 2018-2021 nie von Sperrgebieten betroffen waren; grau: im Juni 2021 aufgehobene Sperrgebiete; grün: bis Juli 2022 weiterbestehende BTV-Sperrgebiete. Quelle:TSN - Tierseuchen-Nachrichtensystem - Institut für Epidemiologie / Friedrich-Loeff

BTV-Tilgungsprogramm und fortlaufende BTV-Überwachung

Basierend auf den rechtlichen Regelungen im Tiergesundheitsrechtsakt können bestehende BTV-Sperrgebiete ausschließlich nach Abschluss eines EU-Rechts-konformen Tilgungsprogramms wieder frei erklärt werden. Hier greift nicht mehr die Regelung des alten Rechts, welches eine weitgehend automatische Aufhebung nach 2 Jahren ohne neue Virusnachweise ermöglichte.

Vorbereitungen für ein solches Tilgungsprogramm wurden im Sommer und Herbst 2021 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regierungspräsidien und dem Hessischen Landeslabor getroffen und die Umsetzung startete im November 2021.

Das Tilgungsprorgamm folgt den folgenden Vorgaben:

  • Es ist anzuwenden auf das gesamte zu dem Zeitpunkt bestehende Sperrgebiet, zzgl. Gebieten innerhalb eines Gürtels der Breite 150 km um die Grenze des Sperrgebietes
  • Verteilt auf die gesamte Fläche sind Blutproben von Rindern auf BTV mittels PCR zu untersuchen. Die Anzahl zu untersuchender Proben wurde zuvor festgelegt. Um die erforderliche Zahl repräsentativ auf das gesamte überwachte Gebiet zu verteilen, wurde die Zahl zu untersuchender Proben jeweils pro Landkreis oder kreisfreier Stadt festgelegt.
  • Untersucht werden Proben, welche zwischen November und März entnommen werden. Diese werden am LHL aus den Einsendungen an Blutproben zur Untersuchung auf BHV-1/Leukose/Brucellose selektiert. Einzelne Tierhalter*innen müssen hier also nicht selbst aktiv werden.
  • Die untersuchten Tiere müssen bestimmte Bedingungen erfüllen (u.a.: nicht geimpft, >6 Monate alt; Aufenthalt des Tieres im betrachteten Landkreis für mind. einige Monate vor der Probenahme)
  • Sofern im Februar ersichtlich wird, dass für bestimmte Landkreise das Proben-Soll deutlich unterschritten wird, veranlassen die jeweiligen Veterinärämter gezielte Probenahmen (nach Aufforderung durch HMUKLV).

Zudem ist vorgeschrieben, dass auch für Gebiete, die als frei von BTV anerkannt sind, eine aktive Überwachung stattfinden muss. Dazu werden, ähnlich wie im Rahmen des Tilgungsprogramms, jährlich im Winter Blutproben von Rindern mittels PCR auf BTV untersucht. Für die Überwachung in anerkannt freien Gebieten sind allerdings deutlich geringere Probenzahlen pro Fläche erforderlich, sodass der Aufwand geringer ist.

Freiheitserklärung für Hessen am 14. Juli 2022

Die Durchführung des Tilgungsprogramms hat dazu beigetragen, dass Hessen nach EU-Tiergesundheitsrecht im Sommer 2022 wieder vollständig als frei von Blauzungenvirus anerkannt wurde. Damit wurde die Verbringung von empfänglichen Tieren aus Hessen in andere Teile der Bundesrepublik bzw. Europas für alle Landwirte wieder immens erleichtert.

Es müssen jedoch ggf. Vorgaben beachtet werden, wenn für BTV empfängliche Tiere aus weiterbestehenden Sperrzonen nach Hessen hineingebracht werden sollen. Details hierzu führt das HMUKLV auf (https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/BlauzungenkrankheitÖffnet sich in einem neuen Fenster ). Dies kann auch Tierhalter betreffen, welche Tiere vorübergehend auf Weiden verbringen, welche sich innerhalb von Sperrgebieten befinden.

Was ist die Ursache der Blauzungenkrankheit?

Ursache der Blauzungenkrankheit ist das Bluetongue-Virus (BTV) aus dem Genus Orbivirus der Familie Reoviridae. Die Virusspezies BTV teilt sich in eine Vielzahl verschiedener Varianten (Serotypen bzw. Genotypen). Für die eigentliche Blauzungenkrankheit sind hiervon die Serotypen 1-24 relevant. Darüber hinaus sind bisher mindestens 8 weitere Varianten bekannt (bezeichnet als „BTV 25“, „BTV 26“ usw.), die nicht die typische Form der Blauzungenkrankheit auslösen, sondern oft auch bei gesunden Tieren, v.a. Ziegen und Schafen, gefunden werden. Diese Varianten werden daher als „atypische“ BTV bezeichnet. Ein weiterer Unterschied zwischen den „klassischen“ BTV-Stämmen und den atypischen, besteht darin, dass die klassischen BTV ausschließlich durch stechende Insekten (Culicoides-Mücken) übertragen werden. Atypische BT-Viren können zwischen empfänglichen Tieren auch durch Kontakt untereinander übertragen werden.

Welche Tiere sind empfänglich für das Virus?

Empfänglich für BTV-Infektionen sind allgemein Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Hirsche, Rehe), aber auch Kameliden. Atypische BTV-Stämme verursachen soweit bekannt keine klinischen Symptome. Bei Infektionen mit den Serotypen 1-24 kann es zu Erkrankungen unterschiedlicher Schwere kommen. Typisch sind Fieber sowie Schwellungen und Rötungen im Bereich der Augen, der Nase, des Mauls, der Füße und/oder der Geschlechtsorgane. Teilweise sind Haut- oder Schleimhautablösungen zu beobachten. Für den Menschen sind alle BTV-Serotypen ungefährlich.