Junge Wildschweine im Frühlingswald

Afrikanische Schweinepest – Status quo in Deutschland, Europa und der Welt

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende und oft tödlich verlaufende Infektionserkrankung bei Schweinen, die sich seit 2007 in Europa, Asien und dem pazifischen Raum ausbreitet. Mangels Impfstoff sind die verfügbaren Bekämpfungsmaßnahmen begrenzt und Ausbrüche gehen mit schmerzhaften wirtschaftlichen Einbußen und einem hohen Arbeitsaufwand einher.

Übersicht über die aktuelle Lage - Stand November 2022

Deutschland

Deutschland ist seit dem 10.09.2020 direkt von der ASP betroffen, als das Virus bei einem toten Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen wurde, welches ca. sechs km entfernt von der polnischen Grenze gefunden worden war. Da es sich bei dem beprobten Tierkörper um einen weitestgehend verwesten Kadaver handelte, wird davon ausgegangen, dass der Seucheneintrag bereits einige Wochen zuvor stattgefunden hat. Als wahrscheinliche Ursache für die Einschleppung der ASP nach Deutschland werden infizierte Wildschweine angesehen, welche aus Polen eingewandert sind. Denn in Polen breitete sich ab November 2019 die Infektion unter Wildschweinen in Gebieten nahe der deutschen Grenze zunehmend aus. Auch ein im Dezember 2019 auf deutscher Seite errichteter Wildschutzzaun konnte die Ausbreitung nach Deutschland nicht aufhalten. Die Untersuchungen von Wildschweinen entlang der polnischen Grenze wurden als Reaktion auf den Virusfund in Deutschland deutlich verstärkt und führten, neben Brandenburg, auch in Sachsen zu Funden ASP-infizierter Wildschweine (403 gemeldete Ausbrüche 2020). Ende November 2021 kam es zusätzlich in Mecklenburg-Vorpommern zum Fund ASP-infizierter Wildschweine im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Wie es genau zu diesem Sprung in der Ausbreitung kommen konnte, bleibt weitgehend unklar. Eine Verschleppung durch den Menschen (z.B. über kontaminierte Lebensmittel) wie auch in Tschechien (2017, siehe „Europa“) oder Belgien (2018, siehe „Europa“) ist aber wahrscheinlich. Das ASP-Geschehen im Wildschweinebestand in den drei genannten Bundesländern hält seitdem weiter an. So wurden 2021 insgesamt 2.720 Fälle gemeldet und 2022 bislang 1325 Fälle. In Hessen gab es bisher keine Nachweise der ASP.

2021 und 2022 wurden auch insgesamt sieben Ausbrüche der ASP in Hausschweinebeständen entdeckt. Die ersten drei davon ereigneten sich in Beständen in den Landkreisen Spree-Neiße bzw. Märkisch-Oderland (Brandenburg). Alle Betriebe lagen in Gebieten, in denen das ASP-Virus bei Wildschweinen bereits mehrfach gefunden wurde, daher wird davon ausgegangen, dass das Virus auf nicht genauer bekanntem Wege aus der Wildtierpopulation in die Bestände gelangt ist. Auch ein weiterer Ausbruch 2022 in der Uckermark ist mit höchster Wahrscheinlichkeit auf die gleiche Ursache zurück zu führen.

Die verbleibenden drei Ausbrüche in Hausschweinebeständen traten in Regionen auf, die zuvor nicht von ASP-Infektionen bei Wildschweinen betroffen waren und auch weiterhin frei davon sind. Sie ereigneten sich in Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis Rostock), Baden-Württemberg (Landkreis Emmendingen) und Niedersachsen (Landkreis Emsland). Zu dem Fall im Landkreis Rostock sei angemerkt, dass es keine Hinweise auf eine Verbindung zu den Virusfunden bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim gab. Auch flächendeckende Untersuchungen von Wildschweinen im Kreis Rostock rund um den Ausbruchsbetrieb, lieferten keine Hinweise auf ein Infektionsgeschehen bei Wildschweinen in dieser Region. Die exakte Ursache für die drei genannten Ausbrüche bleibt unklar, jedoch ist von einem menschlichen Einfluss auszugehen, der zu diesen Punkteinträgen geführt hat. Die spezifischen Bekämpfungsmaßnahmen konnten nach Tötung der Tiere in den betroffenen Beständen, inkl. anschließender Reinigung und Desinfektion, wieder vollständig aufgehoben werden. Jedoch bleibt es dabei, dass routinemäßig in der gesamten Bundesrepublik Wildschweine und Hausschweine jährlich nach bestimmten Stichprobenzahlen auf das Virus untersucht werden, um Neueinträge in bisher nicht betroffene Gebiete frühzeitig entdecken zu können. Auch in Fällen von verdächtigen Krankheitserscheinungen bei Hausschweinen werden Ausschlussuntersuchungen auf afrikanische Schweinepest durchgeführt (s.a. Abschnitt „Vorbeugung und Seuchenbekämpfung“).

Die oben geschilderten Fälle zeigen, dass Landwirte und alle mit schweinehaltenden Betrieben befassten Personen weiterhin dazu aufgerufen sind mit besonderer Sorgfalt die betriebliche Biosicherheit einzuhalten, auch wenn die ASP in der Wildschweinpopulation weit entfernt zu sein scheint.

Die Situation in Hessen

Bislang wurden in keiner Untersuchung hessischer Schweine oder Wildschweine Hinweise auf ASP-Infektionen gefunden (siehe auch Abschnitt „Vorbeugung und Seuchenbekämpfung“). Jedoch besteht ein permanentes, nicht zu unterschätzendes Risiko für Einträge aus infizierten Gebieten. Gemessen an den Schwarzwild-Jagdstrecken der vergangenen Jahre gehört Hessen neben Baden-Württemberg und Bayern zu den Bundesländern mit den größten Wildschweinpopulationen, sodass eine große Zahl empfänglicher Wirte für das Virus vorhanden ist. Zudem wird Hessen aufgrund seiner geographischen Lage von einem Netz von Fernstraßen durchzogen und ist Sitz des Rhein-Main-Flughafens in Frankfurt, was einen enormen internationalen Personen- und Warenverkehr mit sich bringt, über den ASP-haltige Produkte in das Bundesland gelangen können. So haben stichprobenartige Kontrollen gezeigt, dass in der Vergangenheit bereits versucht wurde, illegal Schweinefleischprodukte auch aus Ländern einzuführen, die von ASP-betroffenen sind.

Europa

Die aktuellen Ausbruchszahlen der ASP in Europa im Jahr 2022 (ohne Deutschland) sind in Tabelle 1 a) und b) dargestellt. Ein Film, welcher die Ausbreitung seit 2007 illustriert, findet Öffnet sich in einem neuen Fenstersich außerdem auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Ausgehend vom ersten Auftreten der ASP 2007 in Georgien, breitete sich das Virus zuerst vorwiegend in Russland aus, wo es inzwischen flächendeckend verbreitet ist und bei Haus- und Wildschweinen vorkommt. 2014 kam es dann zu Einträgen nach Estland, Lettland, Litauen, in die Ukraine und in den Osten Polens. Nach Moldawien 2017, Rumänien, Ungarn und Bulgarien ab 2018, Serbien 2019 und der Slowakei ab 2020, erreichte es Nordmazedonien im Januar 2022.

Tschechien war ab 2017 vorübergehend von einem ASP-Geschehen bei Wildschweinen betroffen. Intensive Bekämpfungsmaßnahmen und eine vorteilhafte geografische Beschaffenheit des Ausbruchsgebiets ermöglichten aber die Tilgung des Virus und das Land konnte sich im Februar 2019 wieder „frei von Afrikanischer Schweinepest“ erklären.

In einem Sprung nach Westen erreichte der Seuchenzug im September 2018 auch Belgien, wo 60 km von der deutschen Grenze im Dreiländereck Belgien-Frankreich-Luxemburg am 13.09.2018 ein erstes ASP-infiziertes Wildschwein gefunden wurde. Dieses Geschehen blieb regional begrenzt und konnte wieder getilgt werden. Im Dezember 2020 wurde Belgien der Status „frei von Afrikanischer Schweinepest“ wieder zuerkannt.

Italien, wo auf Sardinien die ASP seit 1978 endemisch vorkommt, ist seit Januar 2022 auch von ASP-Infektionen bei Wildschweinen auf dem Festland betroffen. Die genetischen Eigenschaften der nachgewiesenen Viren weisen dabei darauf hin, dass der Viruseintrag aus dem europäischen Ausland erfolgt ist und nicht die Verschleppung von Viren aus Sardinien die Ursache ist.

Wie aus den Tabellen ersichtlich wird, ist bemerkenswert, dass in den verschiedenen Ländern die Wildschweine- und die Hausschweinepopulationen teilweise sehr unterschiedlich stark von der ASP betroffen sind. So wurden in Ungarn beispielsweise bislang nur ASP-Funde bei Wildschweinen berichtet.

Gemeldete ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Europa (01.01.2022 - 04.11.2022)

Estland

42

Lettland

725

Litauen

222

Ukraine

2

Polen

1654

Moldawien

3

Rumänien

386

Ungarn

497

Bulgarien

293

Serbien

102

Slowakei

471

Nordmazedonien

5

Italien

240

Tabelle 1a: Ausbruchszahlen Wildschweine 2022 - Quelle: Animal Disease Information System (ADIS)

Gemeldete ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa (01.01.2022 - 04.11.2022)

Lettland

6

Litauen

15

Ukraine

5

Polen

14

Moldawien

11

Rumänien

286

Bulgarien

2

Serbien

99

Slowakei

5

Nordmazedonien

28

Italien

4

Tabelle 1b: Ausbruchszahlen Hausschweine 2022 - Quelle: Animal Disease Information System (ADIS)

Asien

Der erste asiatische Nachweis der ASP außerhalb von Russland erfolgte im August 2018 in China. Dort hat sich das Virus v.a. in Hausschweinebeständen inzwischen stark ausgebreitet, was sich infolge der notwendigen Tötungen auch deutlich auf die Preislage am Schweinemarkt auswirkt.

In der Mongolei traten erste Nachweise von ASP Anfang Februar 2019 auf. Es folgten im selben Jahr Vietnam, Kambodscha, Hong-Kong, Nord-Korea, Laos, die Philippinen, Indonesien und Myanmar. Im September 2019 wurden ASP-Nachweise aus dem Süd-Koreanischen Grenzgebiet zu Nord-Korea sowie aus Ost-Timor gemeldet. 2020 setzte sich die Ausbreitung nach Indien und Papua-Neu-Guinea fort. 2021 folgten Malaysia und Butan und 2022 Thailand und Nepal.

Nähere Informationen und aktuelle Entwicklungen zur ASP-Situation in Asien und dem pazifischen Raum können bei der Food and Agriculture Organisation (FAO) nachgelesen Öffnet sich in einem neuen Fenster werden.

Vorbeugung und Seuchenbekämpfung

Um die ASP soweit wie möglich unter Kontrolle zu halten werden folgende Ziele verfolgt: die Vermeidung der Seuchenausbreitung aus bereits betroffenen Gebieten oder Beständen, die Früherkennung von Seucheneinträgen, falls diese trotz Vorsichtsmaßnahmen dennoch auftreten und besonders die Verhütung von Viruseinträgen in Hausschweinebestände.

Zur Vermeidung einer unbemerkten Übertragung von ASP-Virus kommt im Hausschweinebereich der Einhaltung strikter Hygienerichtlinien eine bedeutende Rolle zu, da eine präventive Schutzimpfung gegen die afrikanische Schweinepest bislang nicht verfügbar ist. Die Einhaltung aller empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und der Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung ermöglicht den Schweinehaltern den größtmöglichen Schutz der von ihnen gehaltenen Hausschweine. Die Schweinehaltungshygieneverordnung sieht außerdem Maßnahmen zur Früherkennung von Ausbrüchen vor, indem Untersuchungen u.a. auf ASP eingeleitet werden müssen, wenn auffällig viele Tiere verenden oder verdächtige Krankheitssymptome im Bestand auftreten. Dann müssen entweder eine repräsentative Zahl an Blutproben oder verendete Tiere aus dem betreffenden Bestand untersucht werden. Zudem werden jährlich, stichprobenartig klinisch unauffällige Schweinebestände, die ein erhöhtes Risiko für einen ASP-Eintrag haben können, serologisch auf Antikörper gegen ASP untersucht. In diese Untersuchungen werden v.a. Freiland-/Auslaufhaltungen einbezogen; aber auch Betriebe in Regionen mit besonders hoher Wildschweinedichte oder in der Nähe von Viehverladestellen oder Betrieben, die Speiseabfälle verarbeiten.

Im Wildschweinebereich umfassen die Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus, v.a. die verstärkte Bejagung rund um Ausbruchsgebiete und ggf. den Bau von Wildschutzzäunen, um potenziell infizierten Tieren die Auswanderung in ASP-freie Gebiete zu erschweren. Zur Früherkennung möglicher Seucheneinträge erfolgt flächendeckend in ganz Deutschland eine beobachtende Überwachung der Wildschweinepopulation, in deren Rahmen erlegte und insbesondere tot aufgefundene oder krank erlegte Wildschweine routinemäßig auf ASP untersucht werden. Diese Überwachung soll auch ermöglichen ungewöhnliche Vorkommnisse frühzeitig zu bemerken - wie die Zunahme der Zahlen gefallener Wildschweine. Hierfür sind die Veterinärbehörden auf die Unterstützung durch die Jäger, Tierhalter und praktizierende Tierärzte angewiesen.

Die Jagdausübungsberechtigten sind aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden zu melden, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen und umgehend einzuleiten.

Vorbeugende ASP-Untersuchungen in Hessen

Alle Untersuchungen im Rahmen von Vorbeugung oder Früherkennung der ASP in Hessen werden in der Abteilung Veterinärmedizin des Hessischen Landeslabors in Gießen durchgeführt. Dort wurden von 2017 bis 2021 insgesamt knapp 24.000 Proben untersucht, d.h. durchschnittlich 4.700 Proben pro Jahr. Dabei handelte es sich überwiegend um Blutproben von erlegten Wildschweinen, aber auch Organ- oder Tupferproben von Tierkadavern.

Bisher wurden in keiner Untersuchung hessischer Schweine oder Wildschweine Hinweise auf ASP-Infektionen gefunden.

Zu ergreifende Maßnahmen bei einem ASP-Nachweis („Ausbruch“)

Die ASP ist eine von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH, ehemals OIE) gelistete Tierseuche. Krankheitsausbrüche müssen daher obligatorisch der internationalen Gemeinschaft gemeldet werden. In Europa ist die Tierseuche außerdem im Rahmen des Tiergesundheitsrechtsaktes (Verordnung 2016/429) gelistet, sodass „unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sobald sie nachgewiesen wird“. Konkrete Bekämpfungsmaßnahmen sind in den europäischen Verordnungen 2020/687 und 021/605 beschrieben. In Deutschland ist zudem die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) in Kraft. Auf Basis der europäischen und nationalen Gesetze besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht für Ausbrüche.

Nachweis bei Wildschweinen:

Wurde die ASP bei Wildschweinen in einer bestimmten Region festgestellt, ist die Suche, Beprobung und sachgerechte Entsorgung von Wildschweinkadavern eine unverzichtbare Maßnahme, um die Neuansteckung weiterer Wildschweine in der Region zu begrenzen und ggf. Infektionsfälle in zuvor nicht betroffenen Regionen frühzeitig zu entdecken. Um die Fundstellen viruspositiver Tiere werden Restriktionsgebiete mit drei verschiedenen Zonen eingerichtet (Kerngebiet, gefährdetes Gebiet, Pufferzone). Die oben beschriebene Kadaversuche hat dann in allen drei Zonen Bedeutung. Die Vermarktung von Wildschweinefleisch aus den Restriktionsgebieten ist verständlicherweise verboten bzw. nur mit spezieller Genehmigung erlaubt, ebenso wie die Verbringung von Wildschweinen aus den Restriktionsgebieten heraus.

Spezielle Regelungen für das Kerngebiet und das gefährdete Gebiet umfassen u.a. ein generelles Jagdverbot, um möglicherweise infizierte Wildschweine nicht aufzuschrecken und aus dem betroffenen Gebiet zu vertreiben. Zudem werden Landwirte und besonders Hausschweinehalter in ihren Aktivitäten eingeschränkt: es können vorübergehende Verwendungsverbote für land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgesprochen werden. Hausschweinehaltende Betriebe dürfen kein Grünfutter, Heu oder Stroh mehr verwenden, die in der Umgebung gewonnen wurden. Auslauf- und Freilandhaltung werden verboten. Außerdem dürfen Hausschweine nicht ohne Weiteres aus dem Kern- bzw. gefährdeten Gebiet verbracht werden. Dies betrifft sowohl den Transport von Tieren zwischen verschiedenen Haltungsbetrieben (z.B. vom Aufzuchtbetrieb zum Mastbetrieb), als auch Transport von Tieren zur Schlachtung. Speziell im Kerngebiet gilt außerdem ein allgemeines Betretungsverbot für Wald und offene Landschaft.

In der Pufferzone kann eine verstärkte Bejagung durchgeführt werden, um die Anzahl empfänglicher Wirte zu reduzieren und potenziell infizierten Wildscheine die Auswanderung aus dem Restriktionsgebiet zu erschweren.

Nachweis bei Hausschweinen:

Wird das ASP-Virus in einem Hausschweinebetrieb festgestellt, hat dies schwerwiegende Konsequenzen. Als eine der ersten Maßnahmen muss der gesamte Ausbruchsbestand getötet werden. Die Tierkörper werden anschließend entsorgt. Es werden parallel dazu Restriktionsgebiete (Sperrzonen) eingerichtet, in denen starke Einschränkungen für die Betriebsabläufe schweinehaltender Betriebe und die Schweinefleischproduktion gelten. So ist– ähnlich wie im Falle eines Ausbruchs bei Wildschweinen - die Verbringung von Tieren zwischen Betrieben oder zum Schlachthof nur mit behördlicher Genehmigung möglich. Ausnahmegenehmigungen können z.B. gewährt werden, wenn alle zu transportierenden Tiere zuvor klinisch und virologisch untersucht wurden. Auch die Verbringung und Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukten, sowohl von Haus- als auch von Wildschweinen, ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, ebenso wie die Verbringung von Gülle oder Nebenprodukten wie Häute oder Borsten.

Zudem wird der Transport anderer Nutztiere eingeschränkt, wenn diese von oder zu einem schweinehaltenden Betrieb transportiert werden sollen.

Wirtschaftliche Folgen

Wie anhand der oben beschriebenen Maßnahmen erkennbar, ist der Handel mit Tieren oder Fleisch- und Fleischprodukten in Regionen, die von ASP-betroffen sind, wenn überhaupt nur mit erheblichem Mehraufwand möglich. Dies führt logischerweise zu erheblichen finanziellen Verlusten bei den beteiligten Betrieben.

Zudem ist im Internationalen Handel mit großen Problemen zu rechnen, wenn Länder in denen ASP-Ausbrüche festgestellt wurden, Schweinefleisch vermarkten wollen, das aus Bereichen außerhalb der Sperr- oder Restriktionsgebiete stammt. Dies gilt meist unabhängig davon, ob Wildschweine oder Hausschweine betroffen sind. So hat China beispielsweise nach dem Ausbruch der ASP in Brandenburg 2020 den Import von deutschem Schweinefleisch komplett untersagt.

Hintergründe der Erkrankung

Woher kommt die Seuche?

Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest im Jahr 1921 in Kenia beschrieben. Sie ist in Afrika, besonders südlich der Sahara bei Warzenschweinen weit verbreitet. Diese Tiere erkranken selbst nicht und stellen das natürliche Erregerreservoir dar.

In Europa traten in der Vergangenheit sporadische Ausbrüche in Frankreich (1974), Belgien (1985), den Niederlanden (1986), Spanien (1994) und Portugal (1999) auf. Bis auf eine Ausnahme konnten alle diese europäischen Ausbrüche erfolgreich bekämpft werden: Im Jahr 1978 trat diese Tierseuche erstmals in Sardinien (Italien) auf und konnte dort bis heute nicht ausgerottet werden.

Der Erreger der ASP

Der Erreger ist das Afrikanische Schweinepest-Virus (ASPV), das zur Familie der Asfarviridae, Genus Asfivirus und somit zu der Gruppe der behüllten DNA-Viren gehört. Das Virus ist derzeit der einzige Vertreter der Familie Asfarviridae. Als Erregerreservoir gelten vor allem Warzen- und Buschschweine, die natürlicherweise überwiegend südlich der Sahara vorkommen und die häufig selbst klinisch nicht erkranken. Ein weiteres Virusreservoir stellen so genannte Lederzecken (Ornithodorus moubata) dar. Ähnlich der Klassischen Schweinepest (Gattung Pestivirus) sind unter den Wirbeltieren nur Schweine, für das Virus empfänglich. Sowohl für den Menschen als auch für andere Haustierarten ist der Erreger nicht gefährlich. Ein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher ist selbst beim Verzehr infizierten Fleisches nicht vorhanden.

Krankheitserscheinungen der ASP

Bei der afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine fieberhafte, oft mit Blutungsneigung einhergehende Erkrankung der Hausschweine sowie der europäischen und amerikanischen Wildschweine. Die Erkrankung betrifft alle Altersgruppen. Wilde afrikanische Schweinearten erkranken, wie oben erwähnt, in der Regel nicht klinisch. Abhängig von der Virulenz des Virus (Fähigkeit krankhafte Veränderungen im Organismus hervorzurufen) und dem allgemeinen Gesundheitszustand des infizierten (Wild-)Schweins zum Zeitpunkt der Infektion werden extrem schnelle (perakute) aber auch chronische Verläufe beobachtet. Die klinischen Symptome sind von den Symptomen der Klassischen Schweinepest nicht zu unterscheiden.

Die hochvirulenten Viren verursachen bei den infizierten Tieren nach etwa 2-7 Tagen hohes Fieber, Appetitverlust und typische Blutungen in der Haut und an den inneren Organen. Bereits nach sieben bis 10 Tagen tritt bei dem Großteil der infizierten Schweine der Tod ein. Subakute und chronische Verlaufsformen findet man überwiegend in Gebieten mit endemischem Vorkommen der Erkrankung, das heißt vor allem Afrika, aber inzwischen auch zu einem geringen Anteil in den europäischen Ausbruchsgebieten.

Die Übertragung des ASP-Virus

Bei infizierten Tieren kann das Virus sowohl im Blut als auch im Gewebe gefunden werden und wird somit mit allen Ausscheidungen - z.B. Speichel, Urin, Kot, Sperma -  ab dem zweiten bis vierten Tag nach der Infektion freigesetzt. Neben den oben genannten Lederzecken, die das Virus ebenfalls übertragen können (in Deutschland nicht relevant), können sich nicht infizierte Tiere durch direkten Tierkontakt zu bereits infizierten Tieren - beispielsweise im Stall, bei Transporten, in Viehsammelstellen, auf Viehmärkten sowie bei offenen Haltungsformen auch durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausschweinen bzw. umgekehrt - anstecken. Insbesondere das Blut infizierter Schweine gilt als höchst effiziente Quelle einer Ansteckung.

In Abwesenheit erkrankter Schweine besteht die Möglichkeit der indirekten Virusübertragung, z.B. durch kontaminierte Fahrzeuge, Geräte, virusbehaftete Kleidung inkl. Schuhwerk oder Futtermittel. Der Mensch kann so nach Kontakt zu infizierten Tieren z. B. über ungewaschene Hände und die Kleidung das Virus übertragen.

Eine besondere Bedeutung für die Übertragung der Infektion hat die Tatsache, dass sich das Virus monatelang im Gewebe infizierter Tiere hält, die verendet sind oder getötet wurden. Dadurch werden die Kadaver verendeter Wildschweine sowie nicht durcherhitzte Schweinefleischerzeugnissen bzw. –zubereitungen, aber auch Nebenprodukte, wie beispielsweise Jagdtrophäen und Felle zu effizienten Infektionsquellen, die eine Ausbreitung sowohl über große Zeiträume als auch Distanzen möglich machen. Eine besondere Gefahr wird hier für Wildschweine gesehen, die z.B. aus Mülltonnen und Papierkörben an Autobahnraststätten und am Straßenrand größerer Verkehrswege an Nahrungsmittel aus Ländern gelangen könnten, in denen ASP vorkommt. Das „weggeworfene Wurstbrot“ wird in diesem Zusammenhang immer wieder als möglicher Virusüberträger genannt. Als gesichert kann jedenfalls gelten, dass der Großteil der Virusverbreitung ab 2007 in Osteuropa auf ASP-haltiges Schweinefleisch zurück zu führen war, welches als Verpflegung mitgeführt und teils unsachgemäß entsorgt oder an Hausschweine verfüttert wurde. Zudem geht man davon aus, dass die Ausbrüche in den Wildschweinepopulationen der Tschechischen Republik, Ungarn und Belgien in den letzten Jahren durch infiziertes und unsachgemäß entsorgtes Schweinefleisch zurück zu führen sind.