Sonstige Untersuchungen
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Sonstige weiterführende Untersuchungen
Je nach Fragestellung, Angaben zum Krankheitsverlauf und Art der pathomorphologischen (makroskopischen und histologischen) Befunde können neben der Infektionsdiagnostik (Parasitologie, Bakteriologie, Virologie) weitere Untersuchungsverfahren eingeleitet werden. Dazu gehören beispielsweise eine toxikologische Untersuchung bei Vergiftungsverdacht oder genetische Untersuchungen (z. B. zur Tierartenfeststellung). Derartige Fragestellungen werden in der Regel über gesondert kostenpflichtige Untersuchungen an LHL-externen Instituten abgeklärt. Daher kann eine Weiterleitung von Probenmaterial nur nach Rücksprache mit der/dem Auftraggeber(in) und entsprechender schriftlicher Kostenübernahmeerklärung erfolgen.
Befundmitteilung
Alle erhobenen Befunde (pathomorphologisch, parasitologisch, bakteriologisch und virologisch/serologisch) werden in einem schriftlichen Befund zusammengefasst und mit einem abschließenden Kommentar der/dem Auftraggeber(in) sowie auf Wunsch dem behandelnden Tierarzt schriftlich mitgeteilt (per E-Mail, Fax oder Post).
Bei Nachweis einer anzeige- oder meldepflichtigen Tierseuche erfolgt eine Benachrichtigung des zuständigen Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz.