Süßwaren und Schokoladenartikel von einwandfreier Beschaffenheit und Qualität
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Im Hessischen Landeslabor wurden 58 Proben von zur Ostersaison angebotenen Schokoladenartikeln und Süßwaren, darunter Schokohasen, gefüllte Schokoladeneier, Pralinen, Süßwaren mit Schokoladenüberzug, Fondant – und Schaumzuckererzeugnisse untersucht. Die Proben wurden im Einzelhandel entnommen. Die Untersuchung beinhaltete unter anderem die sensorische Überprüfung, eine Überprüfung der Zusammensetzung und der Kennzeichnung; ferner eine Kontrolle der Füllmenge.
Höchstmengen für Cadmium gelten seit 2019
Ein weiterer Untersuchungsschwerpunkt war die Untersuchung auf Cadmium. Das natürlich in Kakao vorkommende Schwermetall gilt als krebserregend. Bitterschokolade enthält aufgrund des höheren Kakaoanteils vergleichsweise mehr Cadmium als Milchschokolade. Seit dem 1. Januar 2019 gelten für Cadmium in Schokoladen die in der Europäischen Kontaminanten–Höchstgehalteverordnung festgelegten Höchstmengen:
Schokoladensorte |
Gehalt an Gesamtkakaotrockenmasse (%) |
Höchstgehalt an Cadmium (mg/kg) |
Milchschokolade |
< 30 |
0,1 |
Schokolade[1] |
< 50 |
0,3 |
Milchschokolade |
≥ 30 |
0,3 |
Schokolade[1] |
≥ 50 |
0,8 |
[1] Alle Sorten außer Milchschokolade
Außer Kennzeichnungsmängel keine Beanstandungen
Bei keiner der vom Hessischen Landeslabor untersuchten Osterschokoladenwaren wurde eine Höchstmengenüberschreitung hinsichtlich des Cadmiumgehaltes festgestellt. Ein Schokohase wurde aufgrund von Kennzeichnungsmängeln (Zutatenverzeichnis und Nährwertkennzeichnung nicht deutlich sichtbar angebracht) beanstandet. Hinsichtlich Qualität und Zusammensetzung gab es keinen Anlass zur Bemängelung. Die untersuchten Süßwaren und Schokoladenartikel waren sämtlich von einwandfreier Beschaffenheit und handelsüblicher Qualität.
Stand: April 2019